Bediener Hubarbeitsbühnen
Wir bilden Bediener von Hubarbeitsbühnen nach folgenden Standards aus:
- DGUV Regel 100-500 (ehemals BGR 500)
- DGUV Grundsatz 308-008 (ehemals BGG 966)
Die Schulungen erfolgen in kleinen Gruppen um einen optimalen Lernerfolg zu gewährleisten.
Dabei wird zwischen folgenden Kategorien unterschieden:
- 1a Personenlifte mit Abstützung
- 1b Anhängerarbeitsbühnen und LKW-Arbeitsbühnen
- 3a Stempelmastbühnen und Scherenbühnen
- 3b selbstfahrende Gelenkteleskope und Telefkopbühnen
Sie können selbst entscheiden ob Sie nur in einer der beiden Kategorien oder lieber gleich in beiden geschult werden möchten.
Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Setzen Sie sich hierzu bitte mit uns in Verbindung.